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Freitag 5. Januar 2007
Das Zeigen satirisch verhöhnender oder ablehnender Darstellung von NS-Symbolen ist untersagt (im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aachen stellt dies eine zu verfolgende Straftat nach § 86a StGB dar)
Quelle: Polizei Düren/Staatsanwaltschaft möchte NS-Symbole nicht verunstaltet oder verhöhnt sehen