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Sonntag 11. September 2005

[Es stimmt,] daß Herr Kunkel zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er [...] einen Jugendlichen, der mit einer größeren Gruppe vor seiner Haustür randalierte [d.h. in Wirklichkeit einfach nur aufhielt], zu hart angefaßt haben soll. Wenn das Ihrer Meinung nach "Kindesmissbrauch" ist, sollten Sie eine andere Partei wählen, dort sind sie vermutlich besser repräsentiert.

Oliver Harf als >>Anwort auf die Frage, wie das Würgen eines 13-jährigen Kindes durch Willibert Kunkel mit der Forderung "Todesstrafe für Kinderschänder" zusammenpasst.

Quelle: Oliver Harf rechtfertigt im Wahlkampf Kinderwürgen von Kunkel
Vorfälle 2003
20. September 2003: Kunkel würgt 13-Jährigen vor seinem Haus
2005
16. März 2005: Willibert Kunkel (NPD) wegen Körperverletzung an 13-Jährigen verurteilt
20. September 2005: Bundestagswahl: NPD und REP verlieren etwas

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