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Freitag 25. April 2003
Marc Königs wegen Bedrohung verurteilt und Milzbrandattrappe freigesprochen
Marc Königs, aus dem engen Umfeld der Kameradschaft Aachener Land wird wegen Bedrohung eines Antifaschisten vom Amtsgericht Aachen zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Königs hatte am 16. Juli 2002 auf den Sprecher der Eschweiler Bürgerinitiative >>"Gemeinsam gegen Neonazis" einen symbolischen Schuss mit seiner Hand abgegeben.

Wegen einem Brief mit einer Milzbrandattrappe an die jüdische Gemeinde in Aachen, auf der die Fingerabdrücke Königs gefunden wurden, wurde er freigesprochen, aus Mangel an Beweisen.
Königs behauptete er hätte die Briefumschläge an einen späteren Neonaziaussteiger geschenkt zu haben.

Verteidigt wurde Königs vom Berliner Rechtsanwalt und Sprecher der Deutschen Burschenschaft Karsten Rausch, welcher kurz zuvor den Rechtsextremisten Oliver Harf aus der Burschenschaft Libertas Brünn in einer Unterlassungsklage vertreten hatte.

Als Zeugen treten Rene Laube und Karsten Büttgen auf. Laubes und Büttgens Aussagen waren abgesprochen und das so schlecht, dass sie im September 2004 dafür (wenn auch äußerst leicht) verurteilt wurden. Laube erscheint in Bomberjacke.

siehe auch: 2001
Oktober 2001: Vorgetäuschter Milzbrandanschlag auf die Jüdische Gemeinde Aachen
2002
16. Juli 2002: Naziprovokation und Bedrohung gegen Antifaschisten bei Ausstellung in Eschweiler
2003
19. November 2003: Urteil gegen Marc Königs wegen Bedrohung bestätigt
2004
29. September 2004: Aachen/Düren: Mildes Urteil gegen Karsten Büttgen und René Laube

Links: 2003
Mai 2003: >>Anhänger der Neonazigruppe „Kameradschaft Aachener Land“ im Visier der Justiz [€] (Blick nach Rechts) [i]
November 2003: >>Ermittlungen gegen Aktivisten der „Kameradschaft Aachener Land“ [€] (Blick nach Rechts) [i]

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René Laube

Texte: 2003
30. April 2003: Burschen-Sprecher verteidigt Neonazi (>>BZS 595)
19. Mai 2003: ... und Faschos aber auch! (>>Philfalt Nr. 73)

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