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Mittwoch 29. September 2004
Aachen/Düren: Mildes Urteil gegen Karsten Büttgen und René Laube
Ende September verurteilt das Amtsgericht die zwei "Kameradschaft Aachener Land"-Führungsmitglieder René Laube und Karsten Büttgen zu Geldstrafen auf Bewährung. Die beiden hatten im Prozess gegen Marc Königs, wegen Bedrohung gegen einen Antifaschisten ihre Aussagen (schlecht) abgesprochen, um ihren Kameraden zu entlasten.
Die Richterin würdigte in ihrem Urteil, dass die uneidliche Falschaussage ja "nur" gegen den politischen Gegner gerichtet gewesen seien und die beiden (KAL-Gründungsmitglieder!) bisher nicht weiter aufgefallen seien.


zwei Neonazis aus dem Kreis Düren nur zu einer milden Strafe. Die beiden Mitglieder der „Kameradschaft Aachener Land“ hatten zu Gunsten eines „Kameraden“ in einem anderen Prozess falsch ausgesagt. Für diese uneidliche Falschaussage verhängte das Gericht Geldstrafen auf Bewährung.

siehe auch: 2003
25. April 2003: Marc Königs wegen Bedrohung verurteilt und Milzbrandattrappe freigesprochen
19. November 2003: Urteil gegen Marc Königs wegen Bedrohung bestätigt

Links: 2004
29. September 2004: >>Quasi-Freispruch für Rechstextremisten (Klarmanns Welt) [i]
29. September 2004: >>Kommentiert: Putzige Kuschelnazis schmeicheln sich durch (Klarmanns Welt) [i]

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