Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter
wir haben heute Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund des brutalen Vorgehens der Polizei bei der Demonstration am vergangenen Samstag eingereicht. Wir kritisieren eine Reihe von Punkten. In der offiziellen Pressemeldung der Polizei wird der Sachverhalt unserer Auffassung nicht richtig dargestellt. Ebenso waren die heutigen Presseberichte insbesondere in den „Dürener Nachrichten“ und im WDR-Rundfunk zum Teil sachlich falsch. Näheres ist dem beigefügten Schreiben an den Landrat Wolfgang Spelthahn zu entnehmen.
Wir meinen, dass das Vorgehen der Polizei in eklatantem Widerspruch zum erklärten politischen Willen von mehr Engagement gegen Neonazis steht.
Im Übrigen sehen wir keinen Anlass, zwischen „guten“ und „bösen“ Demonstranten zu unterscheiden. Gerade auch angesichts der gestern vom Zentralrat der Juden gemachten Äußerung, dass jüdische Menschen sich nicht sicher in Deutschland fühlen, begrüßen wir ausdrücklich, dass sich junge Menschen mutig und entschlossen Neonazi-Aktivitäten in den Weg stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Antifa Düren
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An den Leiter der Kreispolizeibehörde
Landrat Wolfgang Spelthahn
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Vorgehen der Polizei am 21. Oktober 2006
Sehr geehrter Herr Spelthahn,
hiermit legen wir Beschwerde gegen das Vorgehen der Polizei am 21. Oktober 2006 bei der antifaschistischen Demonstration „
Stoppt die Neonazis in Düren – Nazikneipen dichtmachen!“ ein.
Das unserer Auffassung nach teilweise rechtswidrige Verhalten der Beamten hat dazu geführt, dass wir unsere Demonstration bereits nach etwa einem Drittel der geplanten Wegstrecke vorzeitig beenden mussten. Damit wurde unser durch das Grundgesetz garantierte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit massiv verletzt.
Konkret legen wir Beschwerde gegen die folgenden Sachverhalte ein:
1. Bereits zu Beginn der Demonstration am Bahnhofsvorplatz wurden Teilnehmer von der Polizei gefilmt. Damit wurde gegen § 12a des VersammlungsG verstoßen. Dieser schreibt vor, dass Ton- und Bildaufnahmen von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen nur dann angefertigt werden dürfen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“. Die Situation am Bahnhof und auch im weiteren Verlauf der Demonstration war völlig friedlich. Es gab daher keinen Anlass für das Abfilmen der Demonstrationsteilnehmer.
2. Während der Demonstration und der Kundgebung hat die Polizei nicht eingegriffen, als Anhänger von NPD und „Kameradschaften“ provokativ vom Rande und zum Teil in der Kundgebung Fotos bzw. Videoaufnahmen von den Demonstranten machten. Diese Aufnahmen sollen offenbar als Material für die „Anti-Antifa“ dienen, die Gegner der Neonazis terrorisiert. Dennoch reagierten die Demonstrationsteilnehmer besonnen.
3. Nachdem die Kundgebung bereits 30 Minuten vor der Gaststätte „Gütershop“ stattgefunden hat, kam es zu einem Angriff durch die Bereitschaftspolizei auf Teile der Kundgebung. Eine ca. 25 Personen starke Gruppe wurde in Richtung Schoellerstr. von der Kundgebung wegdrängt. Dabei wurde von den Beamten zum Teil massive Gewalt mit Tonfa-Schlägen und Tritten eingesetzt. Auch weitere Kundgebungsteilnehmer, die sich in der Nähe aufhielten, wurden völlig willkürlich körperlich angegangen, darunter auch einige ältere Menschen.
Der Vorwand für dieses Vorgehen war kurz zuvor von den Beamten selbst geschaffen worden, indem zwei Neonazis mitten durch die Kundgebung hindurch in die Gaststätte geführt werden sollten. Durch diese provokative Störung der Kundgebung kam es zu lautem Protest und einem Gedränge bei den betroffenen Antifaschisten. Dies nahm die Polizei zu am Anlass, unmittelbar und ohne Vorwarnung massiv gegen die Demonstranten vorzugehen.
Ein Betroffener beschreibt die Situation wie folgt:
„Die bis dahin friedlich verlaufende Demonstration wurde ohne zu zögern und ohne Kooperationsversuche seitens der Polizei angegriffen und niedergeschlagen. Die gepanzerten Polizisten zogen sofort den Schlagstock, von dem sie auch Gebrauch machten und versuchten die Masse wegzudrängen. Die in der Masse befindlichen Demonstrationsteilnehmer hatten keine Chance sich aus dieser zu befreien, da die Polizei einen Kessel bildete und von allen Seiten drückte und schlug. Sie schubsten und knallten uns gegen ihre eigenen Einsatzfahrzeuge und machten auch vor auf dem Boden liegenden keinen halt. Im Gegenteil: Sie traten sogar noch auf sie ein, wenn sie auf dem Boden lagen und schlugen wild um sich!
[…]
Ich wollte einer auf dem Boden liegenden Person aufhelfen und vor versehendlichen Tritten durch die Masse schützen. Ich streckte meinen Arm zu ihr und wollte sie hochziehen, gelangte aber nicht zu ihr, da mich mehrere Polizisten von hinten packten und auf mich einprügelten und mich auf den Boden warfen.
Ich hörte nur noch wie einer dieser Schläger meinte, dass ich versucht hätte ihn zu schlagen und paff da lag ich. Mein rechter Arm war durch den auf mich gestemmten Polizisten zwischen mir und dem Dürener Asphalt eingeklemmt und der auf mir Hockende rief „Hand auf den Rücken“ und schlug zu... Das wiederholte sich ein paar Mal und ich schrie, dass ich meinen Arm nicht bewegen kann. Irgendwann ließ er locker, ich tat was er sagte und widersetzte mich während der ganzen Zeit kein einziges Mal der Festnahme. Dort lag ich mit dem Gesicht auf den Boden gedrückt und Kabelbindern um die Hände gezurrt.“
Wir halten das Vorgehen der Polizei aus den folgenden Gründen für inakzeptabel:
- a) Nach § 2, Abs. 2. des VersammlungsG hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung einer Versammlung zu verhindern. Aufgrund des politischen Charakters unserer Demonstration musste jedes Eindringen von offensichtlichen Angehörigen der Neonazi-Szene in unsere Kundgebung zu einer Störung führen. Diese Einschätzung teilte die Polizei offenbar im Vorfeld der Demonstration / Kundgebung, da in einem Kooperationsgespräch zwischen uns und der Einsatzleitung explizit auf die räumliche Trennung von Kundgebung und Neonazi-Veranstaltung hingewiesen wurde.
Diese räumliche Trennung wurde vor Ort durch die Beamten der Bereitschaftspolizei aufgehoben, indem die Neonazis in die Kundgebung geschleust wurden. Sie handelten damit mindestens fahrlässig, vielleicht eigenmächtig und möglicherweise vorsätzlich um einen Anlass für das oben geschilderte Vorgehen zu schaffen und damit bestimmte Bilder für die Öffentlichkeit und anwesende Presse zu erzeugen.
- b) Das Vorgehen der Polizei war völlig unverhältnismäßig:
Der Zugang der Neonazi-Veranstaltung wäre auf anderen Wegen möglich gewesen. Während der Kundgebung haben immer wieder Neonazis die Gaststätte aus Richtung der unteren Arnoldsweilerstraße bzw. rückseitig aus dem Bereich des Bahnhofs betreten.
Zu dem Zeitpunkt als die Neonazis in unsere Kundgebung geführt wurden hätten wir uns nach der ursprünglichen Planung dort nur noch etwa 15 Minuten aufgehalten. Dann wäre auch aus dieser Richtung der Zugang möglich gewesen, ohne durch die Kundgebung gehen zu müssen.
Auch unter diesem Gesichtspunkt war das Handeln der Polizei eine unnötige Provokation der Kundgebungsteilnehmer.
- c) Die Bereitschaftspolizei hat unverhältnismäßig Gewalt gegen Demonstranten eingesetzt. Ein Großteil der abgedrängten Personen wurde ohne Identitätsfeststellung aus dem Polizeikessel entlassen, d. h. dass diese Menschen noch nicht einmal verdächtigt werden, irgendwelche Straftaten begangen zu haben. Daher ist das gewalttätige Vorgehen gegen diese Personen nicht zu rechtfertigen.
- d) Da den rund 25 Personen Platzverweise erteilt wurden, war es diesen unmöglich weiter an der Demonstration teilzunehmen. Damit wurde die Kundgebung um einen nicht unerheblichen Prozentsatz an Teilnehmern geschwächt.
4. Nach dem die unter Punkt 3 beschrieben Lage entstanden war, gab es von unserer Seite Bemühungen, die Situation mit dem Einsatzleiter Schiffer zu klären. Auch nach 40 Minuten stand weder er noch ein anderer entscheidungsbefugter Beamter zu einem Gespräch mit der Versammlungsleitung bereit. Unter diesen Umständen waren wir nicht mehr in der Lage, die Demonstration wie geplant fortzuführen und sahen uns gezwungen, die Kundgebung am „Gütershop“ zu beenden. Letztlich hat das Verhalten der Polizei dazu geführt, dass wir unser Recht auf Versammlungsfreiheit nicht mehr wahrnehmen konnten.
5. Als skandalös bewerten wir die Linie der Dürener Polizei, Anti-Nazi-Symbole (wie z. B. zertrümmerte Hakenkreuze) nach § 86 StGB zu kriminalisieren. Hintergrund ist offenbar ein laufendes Verfahren gegen ein Versandgeschäft in Stuttgart. Ein abschließendes Urteil in dieser Sache ist noch nicht gefällt. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist von der Politik massiv kritisiert worden, die Staatsanwaltschaft Berlin hat erklärt, aufgrund solcher Symbole keine Ermittlungen einzuleiten. Es kann nicht sein, dass sich in Düren eine Rechtsauffassung durchsetzt, die darauf abzielt, vor allem auch jugendliche Nazigegner zu kriminalisieren. Damit werden letztlich die Neonazis gestärkt.
Wir bitten um eine zügige Klärung der beschriebenen Sachverhalte, auch mit Blick auf künftige Demonstrationen in Düren. Sie tragen als Landrat hierfür auch eine politische Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen