Der Prozeß vordem
Eschweiler Amtsgericht, indem Andreas Hartnack und Ralf Beckers (als Vorsitzende der Kreisverbände Aachen Kreis bzw. Aachen Stadt die höchstrangigen
REP-Funktionäre im Raum Aachen) freigesprochen wurden, obwohl sie einen Menschen mit einer Schußwaffe bedroht hatten, ist in doppelter Hinsicht ein Skandal.
Zum einen hinsichtlich des Ergebnisses, den faktisch wird rechten Aktivisten ein Freibrief ausgestellt, bei ihren Aktionen Waffen einzusetzen, und sei es nur zur Drohung.
Zum anderen aber auch hinsichtlich des Prozeßverlaufs. Weder Richter noch Staatsanwältin hakten nach, als die Angeklagten versuchten, den Waffeneinsatz zu verharmlosen, da nur Schreckschußmunition verwendet worden sei. So kam nicht zur Sprache, daß auch mit Schreckschußmunition erhebliche Verletzungen beigefügt werden können.
Auch ließen sie zu, daß der Überfallene, der als Zeuge auftrat, in die Rolle des Angeklagten gedrängt wurde. Den Richter hat lediglich interessiert, ob er antifaschistisch aktiv sei und ob er das Plakat zerstört habe. Keine einzige Frage wurde ihm zum Verlauf der Tat die zu verhandeln war, gestellt. Und daß, obwohl der Angegriffene als Zeuge vom größten Teil der Verhandlung ausgeschlossen war und die Rechte eines "Angeklagten" nicht wahrnehmen konnte.
Besonders eklatant ist, daß die Polizisten, die in der Tatnacht dem Angegriffen gegenüber bestätigt hatten, daß die besagten
REP-Plakate bereits Stunden zuvor demontiert worden waren. Dies hätte die Behauptung Hartnacks, den Zeugen "auf frischer Tat" beobachtet und von einem angeblichen "Festnahmerecht" Gebrauch gemacht zu haben, als dreiste Lüge entlarvt.
Es bleibt der Eindruck, daß die Staatsanwältin und das Gericht mit der politischen Dimension des Prozesses überfordert waren. Denn den Versuchen der Verteidignug, die Angeklagten als jeder Gewaltanwendung abgeneigt darzustellen und andererseits die Glaubwürdigkeit des Angeklagten als Zeugen der Tat abzuschwächen, hielt die Staatsanwältin nichts entgegen. So fragte sie nicht nach den Kontakten der
REPs zu militanten Neonazis z.T. aus verbotenen Organisationen (wie FAP und Wiking-Jugend), die gerade für den Raum Aachen-Düren bekannt sind. Auch Gewalttaten von
REPs sind vielfach belegt. So fragten der Richter und die Staatsanwältin nicht danach, was denn mit den von
REPs in
Eschweiler verbreiteten Aufklebern gemeint sei, auf denen bezogen auf SPD, Grüne und PDS die Forderung erhoben wird "Die Rote Blase ausstechen". Die Selbstdarstellung der
REPs und die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen blieben unhinterfragt.
Das Urteil des
Eschweiler Amtsgerichts reiht sich nahtlos in eine Vielzahl ähnlicher Urteile in, in denen die Opfer zu Täterinnen und Tätern gemacht werden. Die deutsche Justiz ist auf dem rechten Auge blind. Auch in
Eschweiler.