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Montag 19. Mai 2003
... und Faschos aber auch!
Pressesprecher der Deutschen Burschenschaft verteidigt Kiffer

Manchmal werden Rechtsextremisten auch in Aachen verurteilt. So zum Beispiel Marc Königs wegen einer im Umfeld der Ausstellung »Neofaschismus in der BRD« abgegebenen Morddrohung. Königs, obwohl mit vollem Haar gesegnet, mischt bei den proll-Skins der »Kameradschaft Aachener Land« mit, besucht durch die NPD organisierte Demos und hat wegen rechtsextremer Umtriebe Stadionverbot bei der Aachener Allemannia.
Dass Königs verurteilt wurde, ist durchaus erfreulich. Dass sich ein Rechtsanwalt bereit gefunden hat, den im unappetitlicheren Teil des braunen Sumpfes agierenden Königs noch zu verteidigen, mag zwar schwer verständlich sein, stellt aber in einem Rechts- oder – das trifft es wohl besser: Gesetzesstaat – eine Notwendigkeit dar. Kein Grund zu meckern also. Und schon gar kein Grund, diesem Anwalt selbst rechtsextremes Gedankengut zu unterstellen.
Immerhin käme auch niemand auf die Idee, den Schnürer autoritärer Sicherheitspakete als linksradikalen zu verleumden, bloß weil er mal Mitglieder der RAF verteidigt hat.
Allerdings gilt auch hier wie so häufig, dass genaueres Hinschauen lohnt und überraschende Einblicke zu Tage fördern kann.
Der Provinzhool Königs wurde nämlich nicht von irgendeinem Anwalt aus der Region verteidigt, sondern vom Berliner Anwalt Karsten Rausch. Diesen hat er bestimmt nicht in den Gelben Seiten gefunden und anders als er selber suggeriert wohl auch nicht durch einen Suchdienst im Internet.
Über die Verbindung Königs zu Rausch wurde im Internet ausgiebig und öffentlich spekuliert, und auch Rausch selber hat in einer gestelzt formulierten E-Mail (»Verbreitung dieses Schreibens erwünscht«) seine Position dargelegt, so dass wir in der Tat erhellende Einblicke gewinnen und an dieser Stelle weitergeben können.
Rausch ist nach eigenen Angaben Mitinhaber einer größeren Anwaltskanzlei und dort zuständig für das »Strafrechtsdezernat«, also die Brot- und Butter-Abteilung alltäglicher Strafverteidigung. Auch die Liste der betreuten Fälle liest sich eher unspektakulär: »ob es Amtsdelikte sind, ob es vermeintliche „Rechte“ mit Gebrauch von Kennzeichen verfassungswidriger Org. sind, „Linke“ die mit Cannabisprodukten im Blut beim Autofahren oder mit der Faust in einem Polizistengesicht erwischt werden, ob es einfache Abgeordnete oder Fraktionsvorsitzende von PDS u.a. Kleinstparteien in Stadt- und Kreisräten sind oder ob es Mord – und Totschlag oder andere Delikte ohne erkennbaren polit. Hintergrund sind. Sie können diese Liste beliebig fortsetzen....«
Das entscheidende Stichwort an dieser Stelle dürfte »beliebig« sein. Rausch bzw. seine Kanzlei vertreten tatsächlich so ungefähr alles, was es an Strafsachen zu vertreten gibt, ohne in irgendeiner Weise spezialisiert zu sein. Welchen Grund könnte es also haben, wenn ein Anwalt mit durchschnittlichen Arbeitsschwerpunkten extra nach Aachen geholt wird, um dort einen durchschnittlichen Dorf-Fascho zu verteidigen? Intressant ist da der Hinweis, Rausch verteidige neben »Rechten« auch »Linke«. Mal abgesehen davon, dass Kiffen oder die »Faust [im] Polizistengesicht« nicht unbedingt von linker Gesinnung zeugen, dürfen wir doch annehmen, dass Rausch seine beruflichen Kontakte zu angeblichen »Linken« nicht von ungefähr so hochspielt.
Tatsächlich gibt es nämlich gute Gründe für die Annahme, dass zumindest in politischen Strafsachen Rausch doch eher Anwalt der Wahl für »Rechte« denn für »Linke« wäre. Nebenher ist er nämlich Pressesprecher des Dachverbandes »Deutsche Burschenschaft« (DB), deren liberaleren Mitglieder dem Bund Mitte der 90er Jahre den Rücken gekehrt haben, und zwar ausdrücklich auch aus Unzufriedenheit über zunehmende rechtsextreme Tendenzen.
Nach dem Exodus dieser ebenfalls nicht unbedingt als linksradikal verschrieenen Abweichler war ein weiterer Rechtsruck der DB zu beobachten, und schon 1997 übernahm mit der Aachener Libertas Brünn eine mit offenen Kontakten in die rechtsextreme Szene ausgestattete Burschenschaft den Vorsitz der DB. Im gleichen Jahr 1997 wurde übrigens auch Rechtsanwalt Rausch erstmals Pressereferent der DB.
Und genau hier dürfte denn auch der wahre Knackpunkt liegen: Diese Tatsache lernt uns nicht nur etwas über das Umfeld, in dem sich Herr Rausch ehrenamtlich engagiert, es stellt vor allem auch eine mögliche Verbindung zwischen dem Aachener Marc Königs und dem Berliner Rechtsanwalt Karsten Rausch dar. Königs agiert im braunen Sumpf rund um die Aachener NPD, deren Pressesprecher Libertas-Mitglied Oliver Harf ist. Die Libertas-Brünn, mit ihr Oliver Harf, ist Mitglied in der DB, deren Pressesprecher wiederum Karsten Rausch ist. Und während wir nur darüber spekulieren können, ob Harf und Rausch sich über die DB kennen gelernt haben, können wir mit Sicherheit sagen, dass Harf die Dienste seines Dachverbandsbruders bereits für sich selbst in Anspruch genommen hat. Und zwar um dem >>Antifaprojekt untersagen zu lassen, ihn als Neonazi zu diffamieren und um der bochumer Schwester der >>philfalt die Bezeichnung »Nazi-Bursche« auszutreiben.
Und nun ließ sich also auch Königs durch den gleichen Berliner Burschen und Anwalt Rausch verteidigen. Naja, wir wollen nicht zu viel spekulieren, da Rausch in einem » – noch – freundlich gemeinte[n] Hinweis« empfindliche Geldstrafen androhte, »falls [die] öffentlichen Mutmaßungen ... in den Bereich der nicht mehr zumutbaren Diffamierungen oder falschen Behauptungen bzgl. unserer Mandantenaquise oder in Wirklichkeit nicht bestehender Verbindungen und Zusammenhänge fallen würden.«
Hinzu kommt noch das einschüchternde Bekenntnis von Rauschs Berliner Burschenschaft, »unser deutsches Vaterland, sowie die akademische, persönliche und politische Freiheit und die Würde des Einzelnen notfalls auch mit der Waffe in der Hand zu verteidigen«.

Quelle: >>Philfalt Nr. 73

Vorfälle: 2003
25. April 2003: Marc Königs wegen Bedrohung verurteilt und Milzbrandattrappe freigesprochen
19. November 2003: Urteil gegen Marc Königs wegen Bedrohung bestätigt

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