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Oktober 2006
§86a StGB gegen AntifaschistInnen und die extrem Rechte feiert
Während einer antifaschistischen Bündnisdemonstration am 21.10.2006 gegen eine Veranstaltung von NPD und ‚Kameradschaft Aachener Land’ im rheinländischen Düren griff die Polizei teilweise unter Einsatz massiver körperlicher Gewalt in die Demonstration ein. Im Laufe einer Zwischenkundgebung vor dem Veranstaltungsort der extrem Rechten spaltete eine Kölner Hundertschaft die Spitze der Demonstration ab. Dem voraus gegangen war eine gezielte Provokation:
Polizisten begleiteten einen augenscheinlichen Neofaschisten durch die antifaschistische Demonstration bis zum Veranstaltungsort der extremen Rechten. Nach einer kurzen Rangelei wurden etwa 25 AntifaschistInnen abgedrängt und ‚eingekesselt’.

Da keine rechtliche Handhabe gegen die DemonstrationsteilnehmerInnen vorlag, wurden einige Menschen aus dem ‚Kessel’ abgegriffen, die an ihrer Kleidung oder auf Transparenten durchgestrichene Hakenkreuze oder andere Symbole trugen, die eindeutig die politische Gegnerschaft zu faschistischem Gedankengut ausdrücken.
Die Symbole wurden abgefilmt, die Personalien der Betroffenen überprüft und sie selbst darüber aufgeklärt, dass eine Anzeige wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu erwarten sei. Entgegen dem Polizeibericht waren etwa 10-15 Menschen insgesamt von dieser Maßnahme betroffen. Dabei ging die Polizei so weit, dass Menschen ihre Jacke ausziehen, ihren Pullover hochheben mussten um festzustellen, ob vielleicht ein T-Shirt mit durchgestrichenem Hakenkreuz getragen wird. Der Vorwurf des Zeigens war anscheinend noch nicht absurd genug... Die Demonstration wurde aufgrund dieser schikanösen polizeilichen Maßnahmen vom Versammlungsleiter aufgelöst. Im Gegensatz zum Polizeibericht war es tatsächlich die Polizei selbst, die die Demonstration so massiv behindert hat, oder in ihren eigenen Worten so „empfindlich gestört“ hat, dass diese nicht fortgeführt werden konnte. Durch das Abgreifen von 25 Menschen wurde die TeilnehmerInnenzahl künstlich reduziert.

Erst eine Woche zuvor wurde auf Anregung von Neofaschisten ein Transparent der Antifa Düren inkriminiert. Der Aachener Staatsschutz habe den „Sachverhalt dokumentiert“ und an die Staatsanwaltschaft Aachen zur Überprüfung weitergeleitet.

Es ist bezeichnend und unerträglich, dass die Dürener und Kölner Polizei sich eines so zweifelhaften und nicht rechtskräftigen Urteils des Stuttgarter Landgerichtes bedient, das besagt, dass auch Symbole, die eindeutig die Gegnerschaft zum NS ausdrücken unter den §86a StGB fallen. Der laufende Prozess und die damit einhergehende unklare Rechtslage diese Symbole betreffend stellt keine Notwendigkeit für Polizeibehörden dar, in diesem Sinne tätig zu werden.
Auf die übliche Phrase der ‚Pflichterfüllung’ kann sich die Dürener Einsatzleitung daher nicht zurückziehen. In Düren hat sich gezeigt, dass ein solches Urteil von Polizei und Staatsschutz dazu genutzt wird, antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren und Demonstrationen zu behindern.

Auch der Dürener Polizeibericht spiegelt wider, dass das massive Eingreifen eine (nicht nur räumliche) Spaltung der Bündnisdemonstration erreichen sollte.
Das Landgericht Stuttgart hat der Polizei somit ein Instrument zur Verfügung gestellt, um willkürlich gegen AntifaschistInnen vorgehen zu können.

Während die neuerliche Statistik des Bundesinnenministeriums einen deutlichen Anstieg extrem rechter Straf- und Gewalttaten verzeichnet, im Bundesschnitt stündlich 1,5 Straftaten und davon täglich mehr als zwei Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund registriert werden und zudem seit 1990 mehr als 120 Menschen von extrem Rechten ermordet wurden, kriminalisiert die deutsche Justiz und Polizei Menschen, die diese Zustände nicht hinnehmen wollen. Ihnen wird vorgeworfen, mit Symbolen, die sich gegen die NS-Ideologie richten, sowohl die Symbole als auch diese Ideologie hoffähig zu machen. Durch solch eine ‚Logik’ kann es dann auch sein, dass in einer Gaststätte in Düren NPD und ‚freie Kameradschaften’ bei einem ‚Erntedankfest’ ganz im Sinne der verbotenen Wiking-Jugend faschistische Lieder trällern während vor der Tür AntifaschistInnen mit dem Vorwurf der Verbreitung faschistischer Symbolik angegriffen, kriminalisiert und von weiteren antifaschistischen Aktivitäten ausgeschlossen werden.


Wir werden diese neue Stufe der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements nicht hinnehmen!
Für einen offensiven Umgang mit antifaschistischen Symbolen!

Quelle: EA Aachen

Vorfälle: 2006
21. Oktober 2006: Düren: Polizei schützt Wikingjugend-Traditionen (Erntedank-Fest)

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